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Was bedeutet das neue Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms jetzt auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf geht nun in das Gesetzgebungsverfahren.

Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus (=Bestandsschutz).

Bis Ende 2025 können Sie ebenfalls Ihren alten Ölkessel einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solide Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf und die CO2-Emissionen deutlich reduziert.

Der Austausch einer alten Ölheizung ist auch nach 30 Jahren nicht Pflicht, wenn man das Haus mit bis zu zwei Wohnungen selbst seit dem 01.02.2002 bewohnt.

Darf ich auch ab 2026 noch eine Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie.

Ab 2026 dürfen neue Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie eine erneuerbare Energie mit einbinden. Das kann zum Beispiel eine Solarthermie- oder eine Fotovoltaikanlage sein. Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, den Heizölbedarf sowie die CO2-Emissionen weiter zu verringern.

Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er ab 2026 einen Kesselaustausch allein durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Verboten ist ab 2026 lediglich der Einbau einer neuen Ölheizung ohne die Einbindung einer erneuerbaren Energie wie Solarthermie- oder Fotovoltaikanlage. Wenn jedoch eine Einbindung nicht möglich ist oder kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist, kann ein Öl-Brennwertgerät nach wie vor alleine eingebaut werden.

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Öl-Brennwertgerätes wird nach wie vor staatlich gefördert. Über die KfW-Bank sind Investitionszuschüsse möglich. Nichtstaatliche Förderaktionen, z.B. von Heizgeräteerstellern wird ohnehin zukünftig weiterhin geben.

Lassen Sie sich nicht verunsichern.

Die Ölheizungen mit unbestreitbaren Vorteilen ist nach wie vor eine sinnvolle Entscheidung. Eine Modernisierung mit einem Öl-Brennwertgerät lohnt sich weiterhin. Die Ölheizung eignet sich sehr gut für die Einbindung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik. Erneuerbare Energien können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden. Mit der Ölheizung bleiben Sie handlungsfähig und Sie können zukünftig Ihre Ölheizung z.B. mit dem neuen, klimaneutralen, flüssigen Brennstoff (eFuels) betreiben.