Sachverständigenprüfung gemäß Wasserhaushaltsgesetz
Warum und Wann ist eine Sachverständigenprüfung nach WHG notwendig?
Es ist notwendig, dass die amtliche Abnahme nach WHG durch einen zugelassenen Sachverständigen durchgeführt wird. Dabei richtet sich der Zeitraum der Prüfung nach der Tankart, der Tankgröße sowie der Lage des Tanks.
Für Tankanlagen gelten folgende Prüfungsbestimmungen:
Kein Schutzgebiet
Tankart | vor Inbetriebnahme | nach wesentlicher Änderung | wiederkehrend | bei Stilllegung |
Erdtanks | alle Größen | alle Größen | alle Größen alle 5 Jahre | alle Größen |
Kellertanks | ab 1.001 Liter | ab 1.001 Liter | ab 10.001 Liter alle 5 Jahre | ab 10.001 Liter |
In Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufigen Überschwemmungsgebieten
Tankart | vor Inbetriebnahme | nach wesentlicher Änderung | wiederkehrend | bei Stilllegung |
Erdtanks | alle Größen | alle Größen | alle 2,5 Jahre | alle Größen |
Kellertanks | ab 1.001 Liter | ab 1.001 Liter | ab 1.001 Liter alle 5 Jahre | ab 1.001 Liter |
Ihr Vorteil einer regelmäßigen Prüfung
Wir kümmern uns um die fachgerechte pünktliche Erledigung der behördlichen Auflagen und erledigen für Sie alle lästigen behördlichen Abwicklungen. Bei vermieteten Objekten vereinbaren wir die Termine mit den Mietern, so daß Sie sich um nichts kümmern müssen.
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